AB BS, BlSchK 2004, 184). Aus der dem Geschäftsführer der Schuldnerin am 11. Dezember 2023 zugestellten Konkursandrohung (s. Beschwerdebeilage 3) ist der Forderungsgrund jedoch klar ersichtlich: «Lieferung von Fleisch Produkte [...] und [...]. Diverse offene Rechnungen Beträge Total CHF 13'500.00, CHF 2'000.00 davon bezahlt. Schuldbetrag anerkannt und bestätigt. Bestätigung vom 7. März 2023.» Somit hat die Beschwerdeführerin kein Rechtsschutzinteresse an einer erneuten Zustellung des Zahlungsbefehls.