3. 3.1 Im Fall einer Betreibung gegen eine juristische Person oder Gesellschaft erfolgt die Zustellung an den Vertreter derselben. Als solcher gilt für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung jedes Mitglied der Verwaltung oder des Vorstandes wie jeder Direktor oder Prokurist (Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG). Das Betreibungsamt hat sich bei der Zustellung der Betreibungsurkunde an die GmbH an den Handelsregistereintrag zu halten.