Die Beschwerdeführerin sei zu verpflichten, die Beschwerdegegnerin prozessual zu entschädigen. 4. Eventualiter, wenn Antrag 3 abgewiesen wird, sei der Beschwerdegegner zu verpflichten, die Beschwerdegegnerin prozessual zu entschädigen. Prozessual werde zudem eine Parteibefragung des Geschäftsleiters der Gläubigerin, C.___, beantragt.