sich die monatlichen Kosten für die Franchise auf CHF 25.00 belaufen, das Betreibungsamt für Franchise und Selbstbehalt einen Betrag von monatlich CHF 166.70 und darüber hinaus für Fahrten zum Arzt einen weiteren Betrag von CHF 100.00 berücksichtigt hat, die Beschwerdeführerin nicht bestreitet, dass die Krankenkasse durch die Prämienverbilligung bezahlt wird, die Beschwerdeführerin mit dem in der Existenzminimumsberechnung eingesetzten Betrag von CHF 166.70 ihre Krankheitskosten somit vollumfänglich bezahlen kann,