Es wirken mit: Oberrichter Werner Oberrichter Thomann Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: die Schuldnerin A.___ (im Folgenden die Beschwerdeführerin) am 20. Februar 2024 bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs fristgerecht Beschwerde gegen die Berechnung des Existenzminimums vom 14. Februar 2024 erhob, die Beschwerdeführerin vorbringt, die monatliche Belastung der Krankenkasse betrage CHF 115.45 und die Franchise CHF 300.00,