Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das Betreibungsamt Olten-Gösgen wird angewiesen, die von A.___ beantragte und bevorschusste Neuschätzung der Liegenschaften GB [xx] und GB [yy] durch einen Fachmann zu veranlassen. 3. Es wird festgestellt, dass das Betreibungsamt Olten-Gösgen das Konto IBAN [...] bei der Raiffeisenbank [...] weder gesperrt noch verarrestiert hat. 4. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14).