Es sichert die Finanzierung der Verwaltung durch das Betreibungsamt, wenn die eingehenden Mietzinse ab deren Beginn für deren Finanzierung herangezogen werden. Demnach werden alle ab der Anzeige eingehenden Mietzinse vom Arrest erfasst, selbst wenn sie schon vor dessen Erlass verfallen sind. 16. In seiner Eingabe vom 29. April 2024 stellte der Beschwerdeführer sodann das schon unter I. Ziffer 9 wiedergegebene Rechtsbegehren auf Feststellung, dass mit der Anzeige des Betreibungsamtes vom 19. Januar 2024 an die E.___ AG keine Sperrung des Kontos IBAN [...] verfügt worden sei und das Konto nicht Gegenstand des laufenden Arrestes bilde.