Die eingezogenen Bruttomietzinse dienen dann wiederum der Verwaltung des betroffenen Grundstücks. Die eingegangenen Erträgnisse sind in erster Linie zur Bestreitung der Verwaltungsauslagen und -kosten zu verwenden und lediglich der Überschuss ist an die Gläubiger zu verteilen. Dementsprechend hängen das Einziehen der Mietzinse und die Übernahme der Verwaltung durch das Betreibungsamt eng zusammen (a.a.O., N 9). Es sichert die Finanzierung der Verwaltung durch das Betreibungsamt, wenn die eingehenden Mietzinse ab deren Beginn für deren Finanzierung herangezogen werden.