Es sei den Adressaten mitzuteilen, dass es sich nicht um eine Zwangsvollstreckung handle, sondern um eine Sicherungsmassnahme. Die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Beschwerdeführer könne zur vorzeitigen Fälligkeit der gewährten Kredite führen, was bei einem Arrestvollzug als blosse Sicherungsmassnahme nicht drohe. 13. Das Betreibungsamt Olten-Gösgen hat für den Arrestvollzug eine Arresturkunde ausgestellt.