Die Schätzung des Betreibungsamtes von CHF 5’533’200.00 entbehre jeglicher Begründung. Die namhafte Differenz von über 1.5 Millionen zur Schätzung der F.___ AG hätte das Betreibungsamt zum Beizug eines Fachmannes bewegen müssen. Die Liegenschaft sei mit einer Hypothek bei der Raiffeisenbank [...] von CHF 4’372’750.00 belehnt, was bei einem Wert von CHF 5’533’200.00 und einem Finanzierungsansatz bei Renditeliegenschaften von maximal 75 % bereits eine Überbelehnung bedeuten würde.