Nach Ablauf der Finanzreferendumsfrist haben die Beschwerdegegner dieselbe Kaufpreisforderung mit Arrestbefehl vom 8. August 2023 erneut beim Betreibungsamt Locarno verarrestieren lassen. In diesem neuen Arrestbefehl werden zusätzlich die Liegenschaften GB [xx] und [yy] unter den Arrestgegenständen aufgeführt (Beilage 9 der Beschwerdegegner). Gestützt auf diesen Arrestbefehl erliess das Betreibungsamt Locarno am 21. August 2023 die entsprechende Arresturkunde (Beilage 10 der Beschwerdegegner).