Zu dieser Stellungnahme nahm der Beschwerdeführer am 29. April 2024 Stellung. Darin stellte er das folgende, ergänzende Rechtsbegehren: 10. Zu dieser Stellungnahme nahmen das Betreibungsamt am 13. Mai 2024 und die Beschwerdegegner am 14. Mai 2024 nochmals Stellung. 11. Mit Eingabe vom 24. Mai 2024 verzichtete der Beschwerdeführer auf eine weitere Stellungnahme. 12. Auf die Ausführungen der Parteien wird im Folgenden soweit entscheidrelevant eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.