Verfahrensanträge 4. Dem Beschwerdeführer seien die Verfahrensakten des Arrestverfahrens Nr. [aa] des Betreibungsamtes Olten-Gösgen zur Einsicht zukommen zu lassen und es sei ihm Frist zur allfälligen Ergänzung der Beschwerde einzuräumen. 5. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Gleichzeitig mit seiner Beschwerde reichte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Neuschätzung der Liegenschaften GB [xx] und [yy] bei der Aufsichtsbehörde ein. Dieses Gesuch wurde auf seinen eigenen Antrag hin sogleich bis zum Entscheid über die vorliegende Beschwerde sistiert.