Das Betreibungsamt Olten-Gösgen sei anzuweisen: 2.1. Sämtlichen Adressaten von Anzeigen im Arrestverfahren deren Aufhebung umgehend anzuzeigen 2.2. Die Zwangsverwaltung der Liegenschaften aufzuheben 2.3. Den Mietern ausdrücklich mitzuteilen, dass die Verarrestierung der Mietzinsen aufgehoben ist und die Mietzinsen an die ordentliche Verwaltung D.___ AG zu überweisen sind. Subeventualiter: 1. Die Schätzungen der Liegenschaften GB [xx] und [yy] gemäss Arresturkunde Nr. [aa] vom 01.02.2024 seien aufzuheben und das Betreibungsamt Olten-Gösgen sei anzuweisen, die Liegenschaften fachmännisch schätzen zu lassen und in der Arresturkunde entsprechend dem effektiven Wert zu berücksichtigen.