2.1. Sämtlichen Adressaten von Anzeigen im Arrestverfahren deren Nichtigkeit umgehend anzuzeigen 2.2. Die Zwangsverwaltung der Liegenschaften infolge Nichtigkeit zu widerrufen 2.3. Den Mietern ausdrücklich mitzuteilen, dass die Verarrestierung der Mietzinsen nichtig ist und die Mietzinsen an die ordentliche Verwaltung D.___ AG zu überweisen sind. Eventualiter 1. Es sei die Arresturkunde Nr. [aa] des Betreibungsamtes Olten-Gösgen vom 01.02.2024 aufzuheben.