Es wirken mit: Oberrichter Werner Oberrichter Thomann Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: A.___ (im Folgenden die Beschwerdeführerin) am 14. Februar 2024 fristgerecht eine in französischer Sprache verfasste Beschwerde einreichte,