Die diesbezügliche Frist ist am 27. Oktober 2023 abgelaufen. 2.3 Der Beschwerdeführer reicht im vorliegenden Beschwerdeverfahren ein undatiertes Schreiben von C.___ ein. Darin legt C.___ im Wesentlichen dar, zum Zeitpunkt, als er im Oktober 2023 den Zahlungsbefehl als Stellvertreter für A.___ entgegengenommen habe, sei er wegen der Betreuung seines erkrankten Kindes zeitlich und mental unter Belastung gestanden. Seine mangelnde Aufmerksamkeit habe dazu geführt, dass er den Zahlungsbefehl in seinen Unterlagen nicht mehr habe auffinden können und diesen erst am vergangenen Freitag 18. Januar 2024 an A.___ überreicht habe.