64 SchKG werden Betreibungsurkunden wie der Zahlungsbefehl dem Schuldner in seiner Wohnung oder an dem Orte, wo er seinen Beruf auszuüben pflegt, zugestellt. Wird er daselbst nicht angetroffen, so kann die Zustellung an eine zu seiner Haushaltung gehörende erwachsene Person oder an einen Angestellten geschehen. Die Ersatzzustellung vom 17. Oktober 2023 (s. BA [Akten des Betreibungsamtes] 1) an den im gleichen Haushalt wohnenden Herrn C.___ ist somit gültig. Der Beschwerdeführer reichte innert der 10-tägigen Frist gemäss Art. 69 Abs. 2 SchKG keinen Rechtsvorschlag ein. Die diesbezügliche Frist ist am 27. Oktober 2023 abgelaufen.