Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 21. Februar 2024 Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichterin Kofmel Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: dass: - A.___ als Schuldner mit Schreiben vom 18. Januar 2024 Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 8. Januar 2024 und die Pfändungsverfügung vom 9. Januar 2024 erhebt und verlangt, im Existenzminimum seien seine monatlichen Zahlungen an die B.___ von CHF 419.50 sowie an die C.__