Er fragt, was Frau B.___ sich noch erlauben wolle gegenüber einem kranken und lädierten 76-jährigen Mann und ob sie das Betreibungsamt mit der Kriminalpolizei verwechsle. Er komme sich vor wie ein krimineller Schwerverbrecher. Frau B.___ unterstelle ihm, er würde ihr gegenüber etwas verheimlichen, wenn sie schreibe, er habe ungenaue Angaben über seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse gemacht. Wenn er einen Termin zur Pfändung aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten könne, dann habe keine Beamtin das Recht, einen rechtschaffenen Menschen zu schikanieren. Frau B.___ habe seine Bankabrechnung bekommen und daraus sei ersichtlich, welchen Eingang er von der AHV und von der EL bekomme.