Im Zeugnis des operierenden Arztes werde stehen, was der Arzt bestimme, und nicht, was das Betreibungsamt fordere. 4. Am 22. Januar 2024 ging bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs eine zweite Beschwerde vom 15. Januar 2024 (Postaufgabe) ein, die der Beschwerdeführer ebenfalls an das Amtsschreiberei-Inspektorat adressiert hatte. Darin beklagt er sich darüber, dass Frau B.___ bei seiner Bank Auszüge seiner bestehenden Konten für den Monat Dezember 2023 und den Anteil Januar 2024 verlangt hat. Er fragt, was Frau B.___ sich noch erlauben wolle gegenüber einem kranken und lädierten 76-jährigen Mann und ob sie das Betreibungsamt mit der Kriminalpolizei verwechsle.