Er könne nicht verstehen, weshalb ihm weder Frau B.___ noch Herr C.___ Glauben schenkten und von ihm ein ärztliches Zeugnis verlangt werde. Wenn eine Vollzugsbeamtin ein ärztliches Zeugnis anzweifle, dann müsse er die Fähigkeit einer Vollzugsbeamten anzweifeln. Es sei von ihm ein detailliertes Zeugnis verlangt worden. Aber jeder Arzt unterstehe der Schweigepflicht und es gebe ein Arztgeheimnis, das auch für das Betreibungsamt gelte. Im Zeugnis des operierenden Arztes werde stehen, was der Arzt bestimme, und nicht, was das Betreibungsamt fordere.