Da er gesundheitlich in der Lage sei, längere Schreiben aufzusetzen, sollte es für ihn auch kein Problem darstellen, die erforderlichen Abklärungen, die ihm ja schlussendlich zugutekämen, vorzunehmen. 3. In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung entgegnet der Beschwerdeführer zur zuletzt wiedergegebenen Bemerkung des Betreibungsamtes, er habe die starken Schmerzen nicht im Kopf. Seine starken Schmerzen hinderten ihn am Gehen. Seine Operation sei auf den 22. Januar verschoben worden. Ab nächsten Montag sei er wegen des Krankenhausaufenthaltes und der Reha für etwa 4-6 Wochen nicht verfügbar. Er könne nicht verstehen, weshalb ihm weder Frau B.___ noch Herr C.__