noch von Herrn C.___ jemals in Frage gestellt worden. Das Betreibungsamt habe die Verpflichtung gegenüber den pfändenden Gläubigern, die Situation genauer abzuklären, damit über die Durchführung eines ordentlichen Vollzuges der Pfändung entschieden werden könne. In Ihrem E-Mail habe Frau B.___ sogar bestätigt, dass bis nach seiner Operation zugewartet werde, um seine Gehfähigkeit ärztlich prüfen zu können. Da er gesundheitlich in der Lage sei, längere Schreiben aufzusetzen, sollte es für ihn auch kein Problem darstellen, die erforderlichen Abklärungen, die ihm ja schlussendlich zugutekämen, vorzunehmen.