Es stimme, dass Frau B.___ das am 20. Dezember 2023 ausgestellte Arztzeugnis als nicht ausreichend oder zu wenig detailliert erachtet habe. Der Beschwerdeführer verschweige aber, dass er höflich aufgefordert worden sei, einen Bericht über seinen Gesundheitszustand verfassen zu lassen, so dass das Betreibungsamt über einen befristeten Rechtsstillstand aus gesundheitlichen Gründen befinden könne. Das ausgestellte Attest ohne Ablaufdatum und Spezifikationen reiche dafür nicht aus. Der gesundheitliche Zustand des Beschwerdeführers sei aber weder von Frau B.___ noch von Herrn C.___ jemals in Frage gestellt worden.