Am 8. Januar 2024 habe er von Frau B.___ ein E-Mail bekommen, in dem sie schreibe «leider ist das Arztzeugnis nicht genügend aussagekräftig». Seine Frage sei, ob eine Sachbearbeiterin des Betreibungsamtes berechtigt sei, ein ärztliches Attest zu bemängeln? Er werde jetzt zuerst seiner Priorität Nummer 1 nachgehen und die heisse eindeutig Gesundheit. Er werde ein neues Kniegelenk implantiert erhalten. Frau B.___ werde einen Bericht über die Operation bekommen, der aussage, wie lange er ungefähr ausser Betrieb sein werde. Diese Dame sei an einem anderen Ort einzusetzen, wo sie keinen Kontakt mit der Bevölkerung habe.