Es sei immer schlechter gehfähig gewesen. Aber er habe seine Vorladungen wahrgenommen, ausser in den Fällen, in denen er nicht mehr gehfähig gewesen sei. Er habe sich vorher telefonisch abgemeldet und habe dann seine Abrechnung seines Bankkontos einsenden dürfen und der Fall sei erledigt gewesen. Er habe eine Vorladung zu einer Pfändung auf den 29. November 2023 gehabt. Er habe den Termin telefonisch bei Herrn C.___ abgesagt. Er habe auch Frau B.___ telefoniert und habe ihr das bisherige Vorgehen der Herren C.___ und D.___ erklären und ihr anbieten wollen, seine Bankkontoabrechnung zuzustellen.