Dies sei ebenfalls zu berücksichtigen. 2. Mit Vernehmlassung vom 27. Januar 2023 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung wird ausgeführt, das angerechnete Einkommen sei gemäss den eingereichten Taggeldabrechnungen vom Dezember 2022 und Januar 2023 korrekt. Falls im Folgemonat weniger Taggeld ausbezahlt werde, so könne der Beschwerdeführer anhand der aktuellen Taggeldabrechnung eine Rückerstattung des zu viel gepfändeten Betrages beantragen.