I. 1. Mit Eingabe vom 25. Januar 2023 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Thierstein vom 23. Januar 2023 und macht geltend, die errechnete Pfändungsquote von CHF 960.00 sei nur teilweise korrekt. So basiere diese auf einem Taggeldeinkommen eines Monats mit 31 Tagen von CHF 3'512.00 (31 Tage à CHF 113.30). Dagegen erhalte er in anderen Monaten wie beispielsweise Februar mit 28 Tagen oder April mit 30 Tagen ein geringeres Taggeldeinkommen. Dies sei entsprechend anzupassen. Zudem erhalte er ab Oktober 2023 eine AHV-Rente. Dies sei ebenfalls zu berücksichtigen.