Den Vorbringen der Beschwerdeführerin ist Folgendes entgegenzuhalten: Die Beschwerdeführerin ist einzige Verwaltungsrätin der C.___, welche gleichzeitig auch ihre Arbeitgeberin ist. Damit kann bei der Höhe der Lohnzahlungen ein mögliches Missbrauchspotential zumindest nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden. Indem das Betreibungsamt von der zweiten Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin, der B.___, verlangt, jeweils das ganze Einkommen der Beschwerdeführerin an das Betreibungsamt zu überweisen, ist sichergestellt, dass die Beschwerdeführerin zum Ausgleich des Existenzminimums zeitnah die monatlichen Lohnunterlagen der C.___ einreicht.