I. 1. Mit Schreiben vom 23. November 2023 lässt A.___ (nachfolgend Beschwerdeführerin) als Schuldnerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Olten-Gösgen betreffend Revision der Lohnpfändung vom 9. November 2023 (der Rechtsvertreterin der Schuldnerin gemäss Track & Trace am 13. November 2023 zugegangen) erheben. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Revision- der Lohn- bzw. Einkommenspfändung vom 9. November 2023 sei aufzuheben. 2. Es sei bei der B.___ wieder der CHF 4'069.00 übersteigende Betrag und bei der C.___ der CHF 0.00 übersteigende Betrag zu pfänden. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzügl. MwSt) zu Lasten des Beschwerdegegners.