Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 12. Januar 2024 Es wirken mit: Oberrichterin Kofmel Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, vertreten durch Rechtsanwältin Therese Hintermann, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Revision der Einkommenspfändung (Nr. […]) zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: