Nun verlange das Betreibungsamt, dass er monatlich CHF 220.00 überweise, obwohl sein Arbeitgeber die monatlichen Pfändungsquoten abliefere. Damit wäre aber sein Existenzminimum nicht gewahrt. Im Dezember 2022 seien ihm für den Umzug noch CHF 2'800.00 zugestanden worden. Es sei aber nicht korrekt, diesen Betrag nun auf diesem Weg wieder einzufordern. Er leide seit drei Monaten an Panikattacken und Depression. Diese seien durch das Verhalten des Betreibungsamtes und die Abweisung der Beschwerde verursacht worden. Dadurch sei er gezwungen seine Arbeit niederzulegen. Dies würde weder ihm noch den Gläubigern nützen.