Gemäss Track und Trace der Post wurde diese Urkunde am 20. September 2023 per Einschreiben an den Schuldner versandt und diesem gemäss Sendungsverfolgung am 21. September 2023 zur Abholung gemeldet, von ihm in der Folge jedoch nicht innert der 7-tägigen Abholfrist bis 28. September 2023 abgeholt. Wie aus dem Track & Trace ersichtlich, verlängerte der Schuldner die Aufbewahrungsfrist bei der Post und nahm die Pfändungsurkunde vom 19. September 2023 erst am 5. Oktober 2023 entgegen. Eine Sendung, welche innert Abholfrist von 7 Tagen nicht abgeholt wird, gilt am letzten Tag dieser Frist als zugestellt (Zustellfiktion nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung; BGE 127 I 34).