I. 1. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 (Datum Postaufgabe) erhebt A.___ als Schuldner Beschwerde gegen die Pfändungsurkunde des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 19. September 2023 und stellt folgende Anträge: 1. Es sei die Verfügung des Betreibungsamtes vom 24. März 2023, soweit die Schätzung und Verpfändung der Stammanteile der B.___ GmbH betreffend, wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs für nichtig zu erklären und zur Neubeurteilung an das Betreibungsamt zurückzuweisen. 2. Eventualiter: Es sei der Wert der Stammanteile der B.___ GmbH neu festzulegen und danach über deren Verwertung durch das Betreibungsamt zu entscheiden.