So ist der Beschwerdeführer gemäss den übereinstimmenden Aussagen alleinstehend. Zudem hat der Polizeibeamte auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Beamten den Zahlungsbefehl in Ausnahmefällen – nach telefonischer Rücksprache mit dem jeweiligen Adressaten – in den Briefkasten legten. Dieser Sachverhaltshergang kann auch im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden, auch wenn der Beschwerdeführer bestreitet, einen diesbezüglichen Telefonanruf von der Polizei erhalten zu haben.