Aufgrund der genauen Angaben des Beschwerdeführers zum Ablauf seines Besuches am Tag der offenen Tür der ZCS Lions vom 19. August 2023 erscheint es aber glaubhaft, dass er einen grossen Teil des Samstages, 19. August 2023, vom Samstagmorgen bis Samstagnachtmittag in Zürich-Altstetten verbrachte und damit nicht zuhause in [...] war. Gestützt auf die Partei- und Zeugenaussagen kann sodann auch ausgeschlossen werden, dass der Zahlungsbefehl stattdessen an eine zur Haushaltung des Schuldners gehörende erwachsene Person gemäss Art. 64 SchKG zugestellt wurde. So ist der Beschwerdeführer gemäss den übereinstimmenden Aussagen alleinstehend.