Hinzukommt, dass sich aufgrund der Akten und der Zeugenaussage keine exakte Zustellzeit eruieren lässt, womit sich die Aussage des Beschwerdeführers, er sei im Zeitpunkt der Zustellung nicht zuhause gewesen, kaum konkreter überprüfen lässt. Aufgrund der genauen Angaben des Beschwerdeführers zum Ablauf seines Besuches am Tag der offenen Tür der ZCS Lions vom 19. August 2023 erscheint es aber glaubhaft, dass er einen grossen Teil des Samstages, 19. August 2023, vom Samstagmorgen bis Samstagnachtmittag in Zürich-Altstetten verbrachte und damit nicht zuhause in [...] war.