Denn grundsätzlich wüssten die betreffenden Personen, um was es sich handle. So hätten sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach Post vom Betreibungsamt und dann von der Polizei erhalten. Aber wie es im vorliegenden Fall abgelaufen sei, könne er nicht mehr sagen. Der Tagesdienst beginne um 7.15 Uhr und dauere bis 17.30 Uhr. Im vorliegenden Fall könne er nicht sagen, ob die Zustellung am Morgen oder am Nachmittag erfolgt sei. Die Zustellungszeit werde nicht vermerkt. Nochmals vom Instruktionsrichter befragt, gibt der Beschwerdeführer an, er könne sich an kein allfälliges Telefonat von der Polizei vom 19. August 2023 erinnern. Er habe keine Telefonnummer für diese Personen.