Dass beim betreffenden Zahlungsbefehl «an Adressat» angekreuzt worden sei, bedeute, dass man den Schuldner persönlich angetroffen, ihm den Zahlungsbefehl ausgehändigt und ihn auf die Rechtsmittelbelehrung aufmerksam gemacht und über die Möglichkeit des Rechtsvorschlags während der Frist von 10 Tagen informiert habe. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass man den Zahlungsbefehl an eine andere im gleichen Haushalt wohnende Person zugestellt hätte. Dies sei aber beim Beschwerdeführer nicht der Fall. In der gleichen Liegenschaft wohnten nur sein Nachbar und seine Schwester, Frau I.___. Er, E.___, kenne die örtlichen Verhältnisse.