An den konkreten Zahlungsbefehl vom 19. August 2023 könne er sich aber nicht erinnern. Es könne gut sein, dass H.___ dem Beschwerdeführer den Zahlungsbefehl eröffnet habe und er, E.___, den Zahlungsbefehl unterschrieben habe, oder dass er dem Beschwerdeführer den Zahlungsbefehl eröffnet habe. Er könne sich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern. Dass beim betreffenden Zahlungsbefehl «an Adressat» angekreuzt worden sei, bedeute, dass man den Schuldner persönlich angetroffen, ihm den Zahlungsbefehl ausgehändigt und ihn auf die Rechtsmittelbelehrung aufmerksam gemacht und über die Möglichkeit des Rechtsvorschlags während der Frist von 10 Tagen informiert habe.