, die Klägerin, wolle auch Geld. Abschliessend gibt der Beschwerdeführer zu Protokoll, er finde es unerhört, dass man ihn verurteilt habe. Und jetzt behaupte der Polizist, dass er ihm am 19. August 2023 den Zahlungsbefehl übergeben habe, was aber unmöglich sein könne. Wenn das so gewesen wäre, hätte er sowieso gerade Rechtsvorschlag erhoben. Anlässlich der Zeugenbefragung führt der Polizeibeamte E.___ aus, bei seiner Tätigkeit müsse er unter anderem auch Zahlungsbefehle zustellen. Dies komme relativ häufig vor. Er habe im System nachgeschaut. Der Polizeiposten [...] habe im Jahr 2023 775 Zahlungsbefehle zur Zustellung erhalten und er selbst davon 177 Zahlungsbefehle.