Das «K» stehe für Küsnacht, da diese Mannschaft dort häufig trainiere. Er habe den Namen der Sachbearbeiterin auch im vorliegenden Verfahren angegeben. Auf Nachfrage des Instruktionsrichters gibt der Beschwerdeführer sodann weiter zu Protokoll, bisher sei er von Zahlungsbefehlen noch verschont geblieben, ausser beim vorliegenden Fall. Er wisse nicht, wieso man ihn überhaupt verurteilt habe. Der Nachbar behaupte, der Beschwerdeführer habe ihm die Pneus zerstochen. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Nun wolle die Gerichtskasse Geld, aber das zahle er nicht. B.___, die Klägerin, wolle auch Geld.