2. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 2. Juli 2024 werden eine Parteibefragung des Beschwerdeführers und eine Zeugenbefragung des Polizeibeamten E.___ durchgeführt. Bei der Parteibefragung gibt der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, auf dem Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. [...] sei vermerkt, dass dieser Zahlungsbefehl am 19. August 2023 durch die Polizei an den Adressaten und damit an ihn zugestellt worden sei. Dies könne aber nicht sein, da er an diesem Tag nicht zuhause gewesen sei. Er sei an diesem Tag in Zürich-Altstetten am Tag der offenen Tür des Eishockeyclubs ZSC Lions gewesen. Das sei an einem Samstag gewesen. Am Morgen sei er noch Arbeiten gegangen.