Mit Verfügung vom 16. November 2023 erteilt die Aufsichtsbehörde der Beschwerde aufschiebende Wirkung. 6. Am 2. Juli 2024 findet vor der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs eine Instruktionsverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung statt.