Zudem sei beim ZSC-Stadion alles kostenlos gewesen und es habe keine Tickets gegeben. Jedoch habe er mit mehreren ZSC-Mitarbeitenden persönliche Gespräche geführt, unter anderem mit Frau D.___, sie stehe der Aufsichtsbehörde telefonisch für eine Bestätigung seiner Anwesenheit zur Verfügung. Zudem wolle er gerne wissen, um welche Uhrzeit, durch wen und an wen dieser Zahlungsbefehl am 19. August 2023 zugestellt worden sei. 4. Mit Eingabe vom 14. November 2023 beantragt der Beschwerdeführer, seiner Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 5. Mit Verfügung vom 16. November 2023 erteilt die Aufsichtsbehörde der Beschwerde aufschiebende Wirkung.