Da er persönlich nicht im Besitz des Zahlungsbefehls sei und bis jetzt auch nicht gewusst habe, um welche Betreibung es sich handle, bitte er, mit sofortiger Wirkung den Rechtsvorschlag einzuleiten. 2. Mit Vernehmlassung vom 17. Oktober 2023 verzichtet das Betreibungsamt auf die Stellung eines Antrags. 3. Am 31. Oktober 2023 reicht der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein und führt ergänzend aus, da er ein Generalabonnement der SBB besitze, habe er kein Zugbillet. Zudem sei beim ZSC-Stadion alles kostenlos gewesen und es habe keine Tickets gegeben.