I. 1. Mit Eingabe vom 9. Oktober 2023 erhebt A.___ Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und macht geltend, aufgrund der mittels Pfändungsankündigung erfolgten Vorladung sei er am Freitag, 6. Oktober 2023 zum Pfändungsvollzug erschienen. Ihm sei an diesem Termin mitgeteilt worden, dass er am Samstag, 19. August 2023 den Zahlungsbefehl persönlich und durch die Polizei zugestellt bekommen habe. Leider sei dies so nicht geschehen und auch gar nicht möglich. An diesem Tag sei er den ganzen Tag in Zürich Altstetten an der Saisoneröffnung / Tag der offenen Tür des Hockeyclubs ZSC Lions gewesen.