Es sei der «rektifizierte» Zahlungsbefehl vom 20. März 2023 des Betreibungsamtes Thierstein in der Betreibung Nr. [...] mit dem am 6. April 2023 erhobenen Rechtsvorschlag zu ergänzen. 5. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Auslagen und MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin. 3. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 wird der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. 4. Mit Vernehmlassung vom 12. Oktober 2023 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. 5. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 lässt sich die Beschwerdeführerin abschliessend vernehmen.