Dagegen erhob die Schuldnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Rainer L. Fringeli, am 6. April 2023 Rechtsvorschlag (BA-Nr. 2). 1.3 Mit Verfügung vom 2. Juni 2023 teilte das Betreibungsamt der A.___ AG mit, in der Betreibung Nr. [...] sei irrtümlicherweise ein falscher Betrag erfasst worden. Die mit dem Zahlungsbefehl verbundene Zustellung vom 31. März 2023 an die Schuldnerin sei dadurch aufgehoben und es sei ein neuer Zahlungsbefehl mit den korrekten Beträgen ausgefertigt worden (BA-Nr. 3). Dieses Schreiben wurde wiederum vom Bevollmächtigten der Schuldnerin, C.___, am 6. Juni 2023 entgegengenommen (vgl. BA-Nr.